Förderung
Informieren Sie sich auch über die Möglichkeiten einer Förderung. Gerne können wir Ihnen auch Tipps in einem persönlichen Gespräch geben.
Leistung der Pflegekasse
Die Pflegekosten staffeln sich nach Pflegeaufwand und sind von der anerkannten Pflegestufe der pflegebedürftigen Person und dem Pflegesatz der Einrichtung abhängig. Die Pflegekosten werden monatlich von den Pflegekassen übernommen:
- Pflegegrad 1: 0 Euro
- Pflegegrad 2: 770 Euro
- Pflegegrad 3: 1.262 Euro
- Pflegegrad 4: 1.775 Euro
- Pflegegrad 5: 2.005 Euro
Pflegewohngeld
Über das sogenannte Pflegewohngeld können die Investitionskosten bis zu deren tatsächlicher Höhe refinanziert werden. Ein entsprechender Antrag muss in Zusammenhang mit der Einrichtung beim zuständigen Kostenträger gestellt werden.
Zu den Investitionskosten zählen die Kosten, die dem Heimträger für Gebäudeabnutzung, Einrichtung und Ausstattung, Instandhaltung etc. entstehen. Sie sind u. a. vom Alter des jeweiligen Hauses abhängig.
Sozialhilfe
Reichen die monatlichen Einkünfte des Bewohners nicht aus, die von der Pflegekasse und durch das Pflegewohngeld nicht gedeckten Kosten zu tragen, ist zu prüfen, ob die Restkosten aus Mitteln der Sozialhilfe übernommen werden können.